Wenn
es bei Ihrer angeordneten MPU um zu viel angesammelte Punkte geht, so
ist hier weitgehend entscheidend, in wie weit Sie den Grund für Ihr
Verhalten erkannt und geändert haben, sowie Vermeidungsstrategien
darzustellen.
Punkte abbauen, Probezeit sicher meistern
Sie haben zwischen 14 und 17 Punkten gesammelt und der Verlust der Fahrerlaubnis droht?
Dann nutzen Sie Ihre Chance, gegenzusteuern:
Mit
der Teilnahme an Verkehrspsychologischen Beratung nach § 71 FeV werden
Ihnen immerhin 2 Punkte gestrichen. Unser Tipp: Warten Sie nicht zu
lange! Wenn es wieder blitzt, ist es zu spät, denn bei 18 Punkten wird
Ihre Fahrerlaubnis entzogen!
Ihre Probezeit wurde verlängert und
eine Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV wurde Ihnen
nahegelegt? Die Beratung unserer verständnisvollen Verkehrspsychologen
gibt Ihnen Gelegenheit, diese schwierige Phase besser zu meistern. Die
Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 besteht aus drei bis vier
vertraulichen Einzelgesprächen, die Sie individuell mit einem unserer
verkehrspsychologischen Beratern vereinbaren. Am Ende der Beratung
erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung, die Sie dann zum Punkterabatt
bei Ihrer Behörde vorlegen.