Welche Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs können dazu führen, dass ich meinen Führerschein verliere?

Straftaten, die ein hohes Aggressionspotenzial erkennen lassen, begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen.

Dazu zählen insbesondere Vergehen wie:

Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Totschlag, Mord, Vergewaltigung, Raub, Freiheitsberaubung, Erpressung u.ä.

Diese Straftaten bezeugen entweder eine Neigung zu planvoller, bedenkenloser Durchsetzung eigener Anliegen ohne Rücksicht auf berechtigte Interessen anderer oder eine Bereitschaft zu ausgeprägt impulsivem Verhalten.

Derartige Verhaltensmuster können sich auch so negativ auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

Straftätern darf daher bei einer Verurteilung der Führerschein entzogen werden, wenn sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit sind.

Das ist zu vermuten, wenn aus den Straftaten eine hohe Aggressionsbereitschaft spricht, denn dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch während des Führens von Kraftfahrzeugen aggressive Verhaltenstendenzen ausgelebt werden.

Der Straßenverkehr ist ein soziales Handlungsfeld, welches von den Beteiligten „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 StVO) erfordert. Wer aufgrund rücksichtslosen

Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund seines großen Aggressionspotenzials oder seiner nicht beherrschten Affekte und unkontrollierten Impulse in schwerwiegender Weise die Rechte anderer verletzt, lässt nicht erwarten, dass er im motorisierten Straßenverkehr die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer – zumindest in den sehr häufig auftretenden Konfliktsituationen – respektieren wird.


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