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Welche
Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs können dazu führen, dass ich
meinen Führerschein verliere?
Straftaten, die ein hohes Aggressionspotenzial erkennen lassen,
begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung zum sicheren Führen
von Kraftfahrzeugen.
Dazu
zählen insbesondere Vergehen wie:
Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung,
Hausfriedensbruch, Totschlag,
Mord, Vergewaltigung, Raub, Freiheitsberaubung, Erpressung u.ä.
Diese Straftaten
bezeugen entweder eine Neigung zu planvoller, bedenkenloser
Durchsetzung eigener Anliegen ohne Rücksicht auf berechtigte Interessen
anderer oder eine Bereitschaft zu ausgeprägt impulsivem Verhalten.
Derartige Verhaltensmuster können sich auch
so negativ auf das Führen
von Kraftfahrzeugen auswirken, dass die Verkehrssicherheit gefährdet
wird.
Straftätern darf daher bei einer Verurteilung der Führerschein entzogen
werden, wenn sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit sind.
Das ist
zu vermuten, wenn aus den Straftaten eine hohe Aggressionsbereitschaft
spricht, denn dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch
während des Führens von Kraftfahrzeugen aggressive Verhaltenstendenzen
ausgelebt werden.
Der Straßenverkehr ist ein soziales
Handlungsfeld,
welches von den Beteiligten „ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht“ (§ 1 StVO) erfordert. Wer aufgrund rücksichtslosen
Durchsetzens eigener Interessen, aufgrund
seines großen
Aggressionspotenzials oder seiner nicht beherrschten Affekte und
unkontrollierten Impulse in schwerwiegender Weise die Rechte anderer
verletzt, lässt nicht erwarten, dass er im motorisierten Straßenverkehr
die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer – zumindest in den sehr häufig
auftretenden Konfliktsituationen – respektieren wird.
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